|
Die mit Verordnung
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
BGBl. II Nr. 159 vom 06. Juni 2005 akkreditierte Personenzertifizierungs-
stelle "ÖBV-CERT"zertifiziert:
-Sachkundige nach ÖNORM F1053
Qualifizierte Selbstständige (Kleinunternehmer) bzw. Mitarbeiter von Fachfirmen, die die Überprüfung von „Tragbaren Feuerlöschgeräten“ nach ÖNORM F 1053 als gewerbliche Tätigkeit durchführen. Diese müssen an allen in Österreich vorhandenen Typen von tragbaren Feuerlöschgeräten ausgebildet werden.
Für diese Sachkundigen schreibt die ÖNORM F 1053 eine Zertifizierung durch eine dafür akkreditierte Zertifizierungsstelle vor. Sie kennzeichnen die von ihnen durchgeführte Überprüfung bzw. Instandsetzung mit einer Pentagonplakette nach dieser Norm.
Qualifizierte Mitarbeiter von Betrieben, die die Kontrolle der in ihrem Betrieb vorhandenen Feuerlöscher nach der ÖNORM F 1053 durchführen, benötigen keine Zertifizierung. Außerdem ist die geforderte Ausbildung nicht so umfassend. Aber auch sie müssen die durchgeführte Überprüfung bzw. Instandsetzung mit einer Pentagonplakette kennzeichnen.
-Brandschutzbeauftragte
Mitarbeiter von Unternehmen, die entsprechend den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung BGBL II Nr.: 256/2009 ausgebildet sind und in erster Linie Kontrolltätigkeiten im Bereich des Brandschutzes durchführen, um sicherzustellen, dass das Brandrisiko so gering wie möglich gehalten wird.
Eine Zertifizierung als Brandschutzbeauftragter ist möglich, wenn eine Ausbildung mit positiv abgeschlossener Prüfung nachgewiesen werden kann, die über die Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinie hinausgeht und zusätzlich die Anforderungen der TRVB O 117 erfüllt.
-Sachkundige für die Prüfung und Instandhaltung
von Steigleitungen und Wandhydrantenkästen gemäß ÖNORM EN
671-3
Selbstständige (Kleinunternehmer) oder Mitarbeiter von Fachfirmen, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen, die sie für die Instandhaltung von Nass- und Trockensteigleitungen sowie von Wandhydrantenkästen mit formfesten Schläuchen oder mit Faltschläuchen qualifiziert. Eine Zertifizierung ist möglich.
-Sachkundige für
die Instandhaltung und Funktionskontrolle von fahrbaren Löschgeräten
Selbstständige (Kleinunternehmer) oder Mitarbeiter von Fachfirmen, die für die Überprüfung und Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschgeräten zertifiziert sind und darüber hinaus über eine entsprechende Ausbildung für die Instandhaltung und Funktionskontrolle von fahrbaren Löschgeräten verfügen, die sie mit positiv abgelegter Prüfung nachgewiesen haben. Eine Zertifizierung ist möglich.
-Sachkundige für die Instandhaltung und Funktionskontrolle von fahrbaren Löschgeräten, die zusätzlich dazu berechtigt sind, Tätigkeiten gemäß der Druckgeräte-Überwachungsverordnung BGBL Nr.: 420/2004 durchzuführen
Voraussetzung ist der Besitz eines Zertifikates nach ÖNORM F 1053 für die Überprüfung und Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschgeräten und die Ausbildung für die Instandhaltung und Funktionskontrolle von fahrbaren Löschgeräten. Eine Zusatzausbildung mit positiv abgeschlossener Prüfung qualifiziert sie für diese verantwortungsvolle Tätigkeit, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung nur von Mitarbeitern von Kesselprüfstellen durchgeführt werden durfte. Eine Zertifizierung ist vorgesehen.
-Sachkundige für die Überprüfung und Instandhaltung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Selbstständige (Kleinunternehmer) oder Mitarbeiter von Fachfirmen, die im Rahmen einer zweitägigen Ausbildung an den gängigen RWA Gerätetypen für deren Wartung und Instandhaltung geschult worden sind und ihre Kenntnisse durch eine positiv abgeschlossene Prüfung nachgewiesen haben. Eine Zertifizierung ist möglich.
-Trainer für das Sicherheits- und Bewachungsgewerbe
Mitarbeiter von Bewachungsunternehmen, die aufgrund ihrer Erfahrung und der durch ein Spezialinstitut durchgeführten Ausbildung Kenntnisse betreffend die psychologisch richtige Behandlung, die Schulung und Weiterbildung von internen Mitarbeitern ihres Unternehmens erworben haben und daher nach Ablegung einer positiven Prüfung als Trainer qualifiziert sind und zertifiziert werden können. Eine Zertifizierung ist vorgesehen.
Die Zertifizierung bzw. das aufrechte Zertifikat bestätigen, dass der Inhaber nicht nur die entsprechende Kompetenz durch eine Ausbildung erreicht und durch eine Prüfung nachgewiesen hat, sondern auch, dass er sich bemüht hat, diese Kompetenz durch weitere Schulungen und ein Selbststudium zu erhöhen bzw. aufrechtzuerhalten.
Damit ist gewährleistet, dass eine zertifizierte Person das Fachwissen besitzt, um die Tätigkeit für die sie zertifiziert ist, nach dem aktuellen Stand der Technik auszuführen.
Speziell im Sicherheitsbereich, aber nicht nur dort, ist das extrem wichtig.
Zertifikat
ÖBV-CERT
Akkreditierte
Personenzertifizierungsstelle
Rasumofskygasse 30/2 - A-1030 Wien
Tel.: 01-715 55 00 - Fax: 01-715 55 13
e-mail: obv-cert@chello.at
- UID-Nr.: ATU57585358
Auf unserer Homepage finden Sie diverse Links zu
fremden Internetseiten. Wir erklären hiermit ausdrücklich, dass wir
keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte dieser Seiten haben
und daher auch nicht dafür verantwortlich sind.
Letzte Änderung: 11.2009
|