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Die mit Verordnung
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
BGBl. II Nr. 159 vom 06. Juni 2005 akkreditierte Personenzertifizierungs-
stelle "ÖBV-CERT"zertifiziert:
-Sachkundige nach ÖNORM F1053
Qualifizierte Selbstständige (Kleinunternehmer) bzw. Mitarbeiter
von Fachfirmen, die die Überprüfung von „Tragbaren
Feuerlöschgeräten“ nach ÖNORM F 1053 als
gewerbliche Tätigkeit durchführen. Diese müssen an allen
in Österreich vorhandenen Typen von tragbaren
Feuerlöschgeräten ausgebildet werden.
Für diese Sachkundigen schreibt die ÖNORM F 1053 eine
Zertifizierung durch eine dafür akkreditierte
Zertifizierungsstelle vor. Sie kennzeichnen die von ihnen
durchgeführte Überprüfung bzw. Instandsetzung mit einer
Pentagonplakette nach dieser Norm.
Qualifizierte Mitarbeiter von Betrieben,
die die Kontrolle der in ihrem Betrieb vorhandenen Feuerlöscher
nach der ÖNORM F 1053 durchführen, benötigen keine
Zertifizierung. Außerdem ist die geforderte Ausbildung nicht so
umfassend. Aber auch sie müssen die durchgeführte
Überprüfung bzw. Instandsetzung mit einer Pentagonplakette
kennzeichnen.
-Brandschutzbeauftragte
Mitarbeiter von Unternehmen, die entsprechend den Anforderungen der
Arbeitsstättenverordnung BGBL II Nr.: 256/2009 ausgebildet sind
und in erster Linie Kontrolltätigkeiten im Bereich des
Brandschutzes durchführen, um sicherzustellen, dass das
Brandrisiko so gering wie möglich gehalten wird.
Eine Zertifizierung als
Brandschutzbeauftragter ist möglich, wenn eine Ausbildung mit
positiv abgeschlossener Prüfung nachgewiesen werden kann, die
über die Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinie
hinausgeht und zusätzlich die Anforderungen der TRVB O 117
erfüllt.
-Sachkundige für die Prüfung und Instandhaltung
von Steigleitungen und Wandhydrantenkästen gemäß ÖNORM EN
671-3
Selbstständige (Kleinunternehmer) oder
Mitarbeiter von Fachfirmen, die über eine entsprechende Ausbildung
verfügen, die sie für die Instandhaltung von Nass- und
Trockensteigleitungen sowie von Wandhydrantenkästen mit formfesten
Schläuchen oder mit Faltschläuchen qualifiziert. Eine
Zertifizierung ist möglich.
-Sachkundige für
die Instandhaltung und Funktionskontrolle von fahrbaren Löschgeräten
Selbstständige (Kleinunternehmer)
oder Mitarbeiter von Fachfirmen, die für die Überprüfung
und Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschgeräten
zertifiziert sind und darüber hinaus über eine entsprechende
Ausbildung für die Instandhaltung und Funktionskontrolle von
fahrbaren Löschgeräten verfügen, die sie mit positiv
abgelegter Prüfung nachgewiesen haben. Eine Zertifizierung ist
möglich.
-Sachkundige für die Instandhaltung
und Funktionskontrolle von fahrbaren Löschgeräten, die
zusätzlich dazu berechtigt sind, Tätigkeiten gemäß
der Druckgeräte-Überwachungsverordnung BGBL Nr.: 420/2004
durchzuführen
Voraussetzung ist der Besitz eines
Zertifikates nach ÖNORM F 1053 für die Überprüfung
und Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschgeräten und die
Ausbildung für die Instandhaltung und Funktionskontrolle von
fahrbaren Löschgeräten. Eine Zusatzausbildung mit positiv
abgeschlossener Prüfung qualifiziert sie für diese
verantwortungsvolle Tätigkeit, die vor dem Inkrafttreten dieser
Verordnung nur von Mitarbeitern von Kesselprüfstellen
durchgeführt werden durfte. Eine Zertifizierung ist vorgesehen.
-Sachkundige für die Überprüfung und Instandhaltung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Selbstständige (Kleinunternehmer)
oder Mitarbeiter von Fachfirmen, die im Rahmen einer zweitägigen
Ausbildung an den gängigen RWA Gerätetypen für deren
Wartung und Instandhaltung geschult worden sind und ihre Kenntnisse
durch eine positiv abgeschlossene Prüfung nachgewiesen haben. Eine
Zertifizierung ist möglich.
-Trainer für das Sicherheits- und Bewachungsgewerbe
Mitarbeiter von Bewachungsunternehmen,
die aufgrund ihrer Erfahrung und der durch ein Spezialinstitut
durchgeführten Ausbildung Kenntnisse betreffend die psychologisch
richtige Behandlung, die Schulung und Weiterbildung von internen
Mitarbeitern ihres Unternehmens erworben haben und daher nach Ablegung
einer positiven Prüfung als Trainer qualifiziert sind und
zertifiziert werden können. Eine Zertifizierung ist vorgesehen.
Die Zertifizierung bzw. das aufrechte
Zertifikat bestätigen, dass der Inhaber nicht nur die
entsprechende Kompetenz durch eine Ausbildung erreicht und durch eine
Prüfung nachgewiesen hat, sondern auch, dass er sich bemüht
hat, diese Kompetenz durch weitere Schulungen und ein Selbststudium zu
erhöhen bzw. aufrechtzuerhalten.
Damit ist gewährleistet, dass eine zertifizierte Person das
Fachwissen besitzt, um die Tätigkeit für die sie zertifiziert
ist, nach dem aktuellen Stand der Technik auszuführen.
Speziell im Sicherheitsbereich, aber nicht nur dort, ist das extrem wichtig.
Zertifikat
ÖBV-CERT
Akkreditierte
Personenzertifizierungsstelle
Gudrunstraße 137-139/3/15 - A-1100 Wien
Tel.: 01-715 55 00 - Fax: 01-715 55 00
e-mail: obv-cert@chello.at office@obv-cert.at - UID-Nr.: ATU57585358
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Letzte Änderung: 12.2011
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