Die wesentlichen Inhalte der ÖNORM F 1053


Die Norm wurde vom Fachnormenausschuß Brandschutzwesen erarbeitet und ist erstmals mit
1. Februar 2000 und in der Überarbeitung per 01.11.2004 in Kraft getreten.

Sie definiert:

Befugte Betriebe
für die Wiederbefüllung und Instandsetzung von tragbaren Feuerlöschern,
Befugte Betriebe mit abgenommener Füllstelle
für die Wiederbefüllung und Instandsetzung von tragbaren Feuerlöschern und
die Wiederbefüllung von Druckgas-, Halon- und Kohlendioxidlöschern,
Sachkundige,
die die Überprüfungen nach dieser Norm durchführen dürfen,
Überprüfungsplaketten,
mit denen die nach dieser Norm erfolgte Überprüfung gekennzeichnet werden muss (siehe Bild).
Sie verlangt auch ein
Instandsetzungsetikett aus dem die Art und der Zeitpunkt durchgeführter Instandsetzungsarbeiten erkennbar sein müssen.

Zum ersten mal wird damit in Österreich in einer einschlägigen Norm festgelegt, welche Arbeiten im Rahmen der Überprüfung eines tragbaren Feuerlöschers mindestens durchgeführt werden müssen, und wer die Arbeiten nach dieser Norm durchführen darf.


IN DER FOLGE WERDEN DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN DIESER NORM ZUSAMMEN-
GEFASST WIEDERGEGEBEN:

Sachkundige, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit nach dieser Norm arbeiten wollen, müssen von einer dafür akkreditierten Personenzertifizierungsstelle zertifiziert sein.

Sie müssen eine Ausbildung nach der ON Regel 61053 mit anschließender Prüfung absolviert haben und im Rahmen einer Zertifizierungsprüfung ihre Kenntnisse nachweisen.

Wesentlich ist, daß die Ausbildung dieser zertifizierten Sachkundigen an allen Arten von tragbaren Feuerlöschern erfolgen muß, die in Österreich zugelassen sind.
Das heißt, die Sachkundigen müssen mit allen Gerätetypen, die sie antreffen können, vertraut sein.

Nach Abschluß seiner Arbeit muß der Sachkundige die durchgeführte Überprüfung mit der genormten Überprüfungsplakette dokumentieren. Diese Plakette enthält die Zertifi-
katsnummer des Sachkundigen,
durch die er eindeutig identifiziert ist und gegebenenfalls Name und Anschrift des Betriebes für den er tätig ist. Durch ihre Anbringung bestätigt der Sachkundige, daß er die Arbeiten entsprechend der ÖNORM F 1053 durchgeführt hat,
und daß das Gerät einsatzbereit ist.


Vom Arbeitsumfang, der im Rahmen der Überprüfungstätigkeit mindestens durchgeführt werden muß, nimmt die Norm auf die in der Europäischen Union nach EN 3 zugelassenen tragbaren Feuerlöschgeräte Rücksicht.
Es ist daher der Mindestumfang der Überprüfungstätigkeit für:

Dauerdruck Pulverlöscher,
Dauerdruck Wasser- und Schaumlöscher,
versiegelten Dauerdrucklöscher,
Wasser- und Schaum-Aufladelöscher,
Pulver- Aufladelöscher
und Kohlenstoffdixidlöschern


getrennt nach deren Erfordernissen im einzelnen festgelegt.

Betreffend die Wiederbefüllung von tragbaren Feuerlöschern sagt die Norm, daß der Sachkundige den Betreiber auf die Tatsache der erforderlichen Wiederbefüllung aufmerksam machen muß und anschließend das Gerät in einen befugten Betrieb zur Wiederbefüllung bzw. Instandsetzung zu bringen hat.

Nach durchgeführter Instandsetzung muß das Gerät mit einem Instandsetzungsetikett gekennzeichnet werden auf dem zumindestens die Zertifikatsnummer des befugten Betriebes
(auch dieser muß zertifiziert sein), das Datum der durchgeführten Instandsetzung und die Art der Instandsetzung dauerhaft angegeben sein müssen.

Hinsichtlich der Verwendung von Löschmitteln und Ersatzteilen sagt die Norm, daß nur Originallöschmittel verwendet werden dürfen, da diese die Löschleistung des Gerätes beeinflussen, und daß die verwendeten Ersatzteile, denen entsprechen müssen, die in der Dokumentation für die Zulassung des tragbaren Feuerlöschers aufgelistet sind.

Das Original ist erhältlich beim:

Austrian Standard plus GmbH
Heinestraße 38
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