| |
Die Norm wurde vom Fachnormenausschuß Brandschutzwesen erarbeitet
und ist erstmals mit
1. Februar 2000 und in der Überarbeitung per 01.11.2004 in Kraft
getreten.
Sie definiert:
Befugte Betriebe
für die Wiederbefüllung und Instandsetzung von tragbaren Feuerlöschern,
Befugte Betriebe mit abgenommener Füllstelle
für die Wiederbefüllung und Instandsetzung von tragbaren Feuerlöschern
und
die Wiederbefüllung von Druckgas-, Halon- und Kohlendioxidlöschern,
Sachkundige,
die die Überprüfungen nach dieser Norm durchführen dürfen,
Überprüfungsplaketten,
mit denen die nach dieser Norm erfolgte Überprüfung gekennzeichnet
werden muss (siehe Bild).
Sie verlangt auch ein
Instandsetzungsetikett
aus dem die Art und der Zeitpunkt durchgeführter Instandsetzungsarbeiten
erkennbar sein müssen.
Zum ersten mal wird damit in Österreich in einer einschlägigen
Norm festgelegt, welche Arbeiten im Rahmen der Überprüfung eines
tragbaren Feuerlöschers mindestens durchgeführt werden müssen,
und wer die Arbeiten nach dieser Norm durchführen darf.
IN DER FOLGE WERDEN DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN
DIESER NORM ZUSAMMEN-
GEFASST WIEDERGEGEBEN:
Sachkundige, die im Rahmen
ihrer gewerblichen Tätigkeit nach dieser
Norm arbeiten wollen, müssen von einer dafür
akkreditierten Personenzertifizierungsstelle zertifiziert sein.
Sie müssen eine Ausbildung nach der ON Regel 61053
mit anschließender Prüfung absolviert haben und im Rahmen einer
Zertifizierungsprüfung ihre Kenntnisse
nachweisen.
Wesentlich ist, daß die Ausbildung dieser zertifizierten Sachkundigen
an allen Arten von tragbaren Feuerlöschern erfolgen muß, die
in Österreich zugelassen sind.
Das heißt, die Sachkundigen müssen mit allen Gerätetypen,
die sie antreffen können, vertraut sein.
Nach Abschluß seiner Arbeit muß der Sachkundige die durchgeführte
Überprüfung mit der genormten Überprüfungsplakette
dokumentieren. Diese Plakette enthält die Zertifi-
katsnummer des Sachkundigen, durch die er eindeutig identifiziert
ist und gegebenenfalls Name und Anschrift des Betriebes für den er
tätig ist. Durch ihre Anbringung bestätigt der Sachkundige,
daß er die Arbeiten entsprechend der ÖNORM F 1053 durchgeführt
hat,
und daß das Gerät einsatzbereit ist.
Vom Arbeitsumfang, der im Rahmen der Überprüfungstätigkeit
mindestens durchgeführt werden muß, nimmt die Norm auf die
in der Europäischen Union nach EN 3 zugelassenen tragbaren Feuerlöschgeräte
Rücksicht.
Es ist daher der Mindestumfang der Überprüfungstätigkeit
für:
Dauerdruck Pulverlöscher,
Dauerdruck Wasser- und Schaumlöscher,
versiegelten Dauerdrucklöscher,
Wasser- und Schaum-Aufladelöscher,
Pulver- Aufladelöscher
und Kohlenstoffdixidlöschern
getrennt nach deren Erfordernissen im einzelnen festgelegt.
Betreffend die Wiederbefüllung von tragbaren
Feuerlöschern sagt die Norm, daß der Sachkundige den Betreiber
auf die Tatsache der erforderlichen Wiederbefüllung aufmerksam machen
muß und anschließend das Gerät in einen befugten Betrieb
zur Wiederbefüllung bzw. Instandsetzung zu bringen hat.
Nach durchgeführter Instandsetzung muß das Gerät mit einem
Instandsetzungsetikett gekennzeichnet werden
auf dem zumindestens die Zertifikatsnummer des befugten Betriebes
(auch dieser muß zertifiziert sein), das Datum der durchgeführten
Instandsetzung und die Art der Instandsetzung dauerhaft angegeben sein
müssen.
Hinsichtlich der Verwendung von Löschmitteln und
Ersatzteilen sagt die Norm, daß nur Originallöschmittel
verwendet werden dürfen, da diese die Löschleistung des Gerätes
beeinflussen, und daß die verwendeten Ersatzteile, denen entsprechen
müssen, die in der Dokumentation für die Zulassung des tragbaren
Feuerlöschers aufgelistet sind.
Das Original ist erhältlich beim:
Austrian Standard plus GmbH
Heinestraße 38
1020 Wien
Telefon 01 213 00
e-mail office@as-plus.at
Web: www.as-plus.at
|
|